Überblick der Krankenkassabeiträge für Ihr Hörsystem in Vorarlberg

Erfahren Sie auf dieser Seite, wie viel Ihnen die Krankenkasse bei vorliegender Indikation beisteuert. Gerne erklären wir Ihnen die Kassenbeiträge im Detail.

Standardversorgungen

Beidseitig

Standard 1.425,00 €

Kinderversorgung 3.031,20 €

Einseitig

Standard 792,00 €

Kinderversorgung 1.683,60 €

Sonderversorgungen

Beidseitig

Klasse I 1.620,00 €

Klasse II 2.808,00 €

Klasse III 3.780,00 €

Einseitig

Klasse I 900,00 €

Klasse II 1.560,00 €

Klasse III 2.100,00 €

Spezialversorgungen (Tarif nach Kostenvoranschlag)

Beidseitig

Hörbrille/-bügel 2.431,20 €

BiCROS bzw. CROS 1.683,60 €

Einseitig

Hörbrille/-bügel 1.350,00 €

 

Der Kassenzuschuss beinhaltet außerdem noch folgendes:

Während der Tragedauer sollten Sie einmal jährlich eine KOSTENLOSE Funktionssicherungskontrolle im Hörwerk Fachgeschäft in Anspruch nehmen.

 

Die Funktionssicherungskontrolle umfasst:

  • Verschiedene Funktionsprüfungen — wenn nötig, Nacheinstellungen von Verstärkung, Frequenzgang, Lautstärke und Dynamik
  • Gerätereinigung außen, Reinigung der Otoplastik
  • Überprüfung der Passform der Otoplastik
  • Nachschulungen der/des Anspruchsberechtigten hinsichtlich Anwendung, Aufbewahrung und Pflege des Hörgerätes

 

Ungefähr alle drei Monate sollten Sie zur längeren und besseren Funktionstüchtigkeit des Hörgerätes Folgendes durchführen lassen:

 

  • Reinigung des Cerumenschutzes
  • Tauschen des statischen Cerumenschutzes
  • Tauschen des HdO-Schlauches